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Reisebedingungen |
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§ 1 Abschluss des Vertrages Der Vertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Tour bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder Telefax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Über Internet können Sie uns ein Vertragsangebot zukommen lassen. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Buchungen von Minderjährigen bedürfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. § 2 Leistungen, Preise und Bezahlung, Zahlungsverzug Die vom Veranstalter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Prospekt. Zu den Leistungsgrundlagen gehören die Informationen unter „ Wichtige Hinweise zu unserem Angebot“. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, spätestens am Tage der Veranstaltung vor Antritt fällig, Zahlungsverzug tritt ab dem Tag der Veranstaltung ein. Verzugszinsen für Privatpersonen 3,5% über Diskontsatz, Firmen, jur. Personen 5,5% über Diskontsatz. § 3 Rücktritt durch den Kunden, Stornogebühren
§ 3 Nicht in Anspruch genommenen Leistungen Nehmen Sie Reiseleistungen ganz (z.B. durch Nichterscheinen zum Reisetermin) oder teilweise nicht in Anspruch, kommt eine Erstattung des Gegenwertes nur dann in Betracht, wenn den Kanutouren im Wilden Süden e.K. Volker Schmack dadurch Aufwendungen erspart werden. Für nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen und Fremdleistungen ist eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen. § 4 Kündigung wegen höherer Gewalt Wegen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung der Reise erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. § 5 Rücktritt durch den Veranstalter Bei Hochwasser finden die Kanutouren nicht statt. Die Entscheidung ob die Tour durchgeführt werden kann, kann kurzfristig vor Ort getroffen werden müssen. Sofern möglich geben wir Ihnen vorher Bescheid. Zahlungen werden in diesem Fall vom Veranstalter zurückerstattet. Muss die begonnene Tour unterwegs wegen Undurchführbarkeit oder Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer abgebrochen werden, oder muss vom geplanten Programminhalt aus oben angeführten Gründen abgewichen werden, gilt die Veranstaltung als durchgeführt. § 6 Ausschluss von Teilnehmern Wer gegen die Anweisungen der Veranstaltungsleitung verstößt, die Durchführung der Tour gefährdet oder andere gefährdet, kann durch den Veranstalter oder dessen Mitarbeiter vor Ort nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sämtliche Nachteile welche durch Nichtbefolgen der Anweisungen und dem damit verbundenen Ausschluss entstehen, gehen zu Lasten des Ausgeschlossenen. § 7 Haustiere Haustiere sind von unseren Kanutouren und der Beförderung in unseren Bussen ausgeschlossen. § 8 Obliegenheiten des Kunden Die Kanutouren Volker Schmack haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die Leistung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Reiseleiter oder Mitarbeiter vor Ort oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist kein Mitarbeiter erreichbar wenden Sie sich umgehend an unser Büro 07383-408. .Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Reiseende anzumelden. § 9 Haftung 1. Die vertragliche Haftung der Kanutouren Volker Schmack für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Betriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht. 2. Die Kanutouren im Wilden Süden e.K. Volker Schmack haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Besichtigungen in Museen oder Schlössern, Ausstellungen, Übernachtungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. § 10 Verjährung Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag verjähren in einem Jahr. § 11 Gerichtsstand 1. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Kanutouren im Wilden Süden e.K. Volker Schmack ist ausschließlich D- 72525 Münsingen 2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen der Kanutouren im Wilden Süden e.K. Volker Schmack der Sitz des Betriebes vereinbart. D- 72525 Münsingen 3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Bichishausen 12.Dezember 2006 |
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Ein Angebot der "Kanutouren im Wilden Süden" 0049 - 73 83 - 408 www.kanutouren.com |
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